Die Rechtsanwaltskanzlei FREUND berät bei allen aufkommenden Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung vom Vertragsabschluss bis zur Kündigung, bei Unstimmigkeiten über die Prämienzahlungen, den Eintritt des Versicherungsfalls oder Ansprüchen auf Auszahlung des Versicherungsguthabens bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.

Die Versicherungswirtschaft zählt inzwischen zu den breitgefächertsten und hinsichtlich der unterschiedlichen Vertragsbedingungen unüberschaubarsten Rechtsverhältnissen. Versicherungen werden für eine Vielzahl von Risikobereichen abgeschlossen:

– Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
– Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Kfz-Insassenversicherung
– Hausratversicherung, Gebäude- und Brandversicherung
– Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Pflegeversicherung
– Private Rentenversicherung und sonstige Formen privater Altersvorsorge.

In der großen Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (2008) wurden die Rechte der Verbraucher wesentlich gestärkt. Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2008 geschlossen wurden, fallen stets unter das neue Gesetz. Für Altverträge galt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der die Versicherungen die Vertragsbedingungen einseitig der neuen Rechtslage anpassen konnten. Von dieser Möglichkeit haben nur wenige Versicherungen Gebrauch gemacht, und so entsprechen heute viele Versicherungsbedingungen von Altverträgen nicht der aktuellen Rechtslage. Die Folge sind Streitigkeiten über die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich des Eintritts des Versicherungsfalls oder von angeblichen Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers.

Die Rechtsprechung legt Versicherungsklauseln eher verbraucherfreundlich aus. Leitbild ist die Erwartung des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Versteckte Ausschlüsse, unklare und nicht transparente Regelungen oder den Versicherungsnehmer einseitig belastende Vertragsklauseln werden häufig für unwirksam erklärt. Auch gibt es für die Versicherung sehr weitgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten, die bei ihrer Verletzung zur Haftung der Versicherung oder des Versicherungsvertreters führen.