Die Rechtsanwaltskanzlei FREUND vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall ist zunächst das Unfallgeschehen festzustellen. Hierzu fordern wir regelmäßig die polizeiliche Ermittlungsakte an. Hieraus ergeben sich die wichtigsten Anhaltspunkte für die Frage, wie sich der Unfall ereignete und wer den Unfall verschuldet hat. Bleiben Fragen offen, müssen Zeugen angeschrieben oder Sachverständige hinzugezogen werden. Steht fest, dass der Unfallgegner den Unfall (mit-)verursacht hat, ist der Schaden zu ermitteln und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Als Schadenspositionen kommen insbesondere in Betracht:

– Personenschäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungskosten, Verdienstausfall),
– Fahrzeugschäden (Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung),
– Sachschäden (Kleidung, Gepäck, Brillen, Uhren),
– Folgeschäden (Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten),
– Anwalts- und Gerichtskosten.

In Anbetracht langer Prozessdauer wird zunächst immer eine außergerichtliche Schadensregulierung angestrebt. Kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ihrer Regulierungspflicht nicht nach, erheben wir Klage, um die Ansprüche des Mandanten umfassend durchzusetzen.

Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren

Im verkehrsrechtlichen Bereich ist häufig auch eine anwaltliche Vertretung in Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld) und in Strafsachen erforderlich. Insbesondere handelt es sich hierbei um Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Parkverstöße, um verbotene Nutzung des Mobiltelefons, Unfallflucht, Alkohol am Steuer, Straßenverkehrsgefährdung, Kennzeichenmißbrauch, Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr, Körperverletzung oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Vor einer Einlassung des Mandanten zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ist die anwaltliche Akteneinsicht unbedingt erforderlich. Nur so kann vermieden werden, dass sich der Mandant in seiner Stellungnahme zu Sachverhalten äußert, zu denen (noch) gar keine Ermittlungen geführt werden oder zu denen den Verfolgungsbehörden keine ausreichenden Beweise vorliegen.

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit ist das Verhalten der Polizei bei der Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut stets äußerst kritisch zu überprüfen. Da das Bundesverfassungsgericht die Anordnung einer körperlichen Untersuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält, unterliegen polizeiliche Ermittlungsergebnisse mitunter einem gerichtlichen Verwertungsverbot. Insbesondere ist zu prüfen, ob der Mandant in die Untersuchung wirksam eingewilligt hat und er zuvor über seine Rechte hinreichend belehrt worden ist.

Führerscheinangelegenheiten

Auch in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten kann die anwaltliche Vertretung erforderlich werden. Eintragungen im Bundesverkehrszentralregister (Flensburg) führen häufig zu einschneidenden Maßnahmen der Verkehrsbehörden.

Hierzu zählen u.a. die Anordnung:
– zur Teilnahme an Aufbauseminaren,
– zur Wahrnehmung von verkehrspsychologischen Beratungen,
– zur Unterziehung von Medizinisch-Psychologischen-Untersuchungen (MPU),
– zum Führen eines Fahrtenbuchs.

Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Eintragungen im Bundesverkehrszentralregister und der Anordnungen der Verkehrsbehörden, wir legen Rechtsmittel ein und vertreten unsere Mandanten vor Behörden und Verwaltungsgerichten. Außerdem beraten wir unsere Mandanten über die Möglichkeiten der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und unterstützen sie bei der individuellen Vorbereitung auf die MPU.

Fahrzeugkauf

Sowohl bei Neufahrzeugen als auch bei Gebrauchtwagen entstehen häufig Streitigkeiten über Ansprüche aus Hersteller- oder Verkäufergarantien, die Beseitigung von Mängeln, die Minderung des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Nach umfangreicher rechtlicher Prüfung des Sachverhalts sind u.U. vor Geltendmachung von Ansprüchen der Mandanten Beweissicherungsmaßnahmen erforderlich (z.B. Einholung eines Sachverständigengutachtens).

Beim Leasing entstehen mitunter Streitigkeiten bei der Rückgabe des Fahrzeuges (Mehrkilometerkosten, Wertminderung aufgrund von Unfallschäden, Berechnung von Beseitigungskosten bei angeblichen Fahrzeugschäden, wie Kratzer, Steinschlägen, Reinigung von Sitzpolstern). Hier geht es regelmäßig um die Frage sachgerechter Nutzung und normaler Verschleißschäden.