Die Rechtsanwaltskanzlei FREUND vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall ist zunächst das Unfallgeschehen
festzustellen. Hierzu fordern wir regelmäßig die polizeiliche
Ermittlungsakte an. Hieraus ergeben sich die wichtigsten Anhaltspunkte
für die Frage, wie sich der Unfall ereignete und wer den Unfall
verschuldet hat. Bleiben Fragen offen, müssen Zeugen angeschrieben oder
Sachverständige hinzugezogen werden. Steht fest, dass der Unfallgegner
den Unfall (mit-)verursacht hat, ist der Schaden zu ermitteln und bei
der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Als Schadenspositionen kommen insbesondere in Betracht:
– Personenschäden (Schmerzensgeld, Haushaltsführungskosten, Verdienstausfall),
– Fahrzeugschäden (Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wertminderung),
– Sachschäden (Kleidung, Gepäck, Brillen, Uhren),
– Folgeschäden (Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten),
– Anwalts- und Gerichtskosten.
In Anbetracht langer Prozessdauer wird zunächst immer eine
außergerichtliche Schadensregulierung angestrebt. Kommt die
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ihrer Regulierungspflicht
nicht nach, erheben wir Klage, um die Ansprüche des Mandanten umfassend
durchzusetzen.
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
Im verkehrsrechtlichen Bereich ist häufig auch eine anwaltliche
Vertretung in Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld)
und in Strafsachen erforderlich. Insbesondere handelt es sich hierbei um
Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Parkverstöße, um verbotene
Nutzung des Mobiltelefons, Unfallflucht, Alkohol am Steuer,
Straßenverkehrsgefährdung, Kennzeichenmißbrauch, Nötigung und
Beleidigung im Straßenverkehr, Körperverletzung oder Fahrens ohne
Fahrerlaubnis.
Vor einer Einlassung des Mandanten zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen ist die anwaltliche Akteneinsicht
unbedingt erforderlich. Nur so kann vermieden werden, dass sich der
Mandant in seiner Stellungnahme zu Sachverhalten äußert, zu denen (noch)
gar keine Ermittlungen geführt werden oder zu denen den
Verfolgungsbehörden keine ausreichenden Beweise vorliegen.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit ist das Verhalten
der Polizei bei der Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut stets
äußerst kritisch zu überprüfen. Da das Bundesverfassungsgericht die
Anordnung einer körperlichen Untersuchung grundsätzlich dem Richter
vorbehält, unterliegen polizeiliche Ermittlungsergebnisse mitunter einem
gerichtlichen Verwertungsverbot. Insbesondere ist zu
prüfen, ob der Mandant in die Untersuchung wirksam eingewilligt hat und
er zuvor über seine Rechte hinreichend belehrt worden ist.
Führerscheinangelegenheiten
Auch in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten kann die anwaltliche Vertretung erforderlich werden. Eintragungen im Bundesverkehrszentralregister (Flensburg) führen häufig zu einschneidenden Maßnahmen der Verkehrsbehörden.
Hierzu zählen u.a. die Anordnung:
– zur Teilnahme an Aufbauseminaren,
– zur Wahrnehmung von verkehrspsychologischen Beratungen,
– zur Unterziehung von Medizinisch-Psychologischen-Untersuchungen (MPU),
– zum Führen eines Fahrtenbuchs.
Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der Eintragungen im
Bundesverkehrszentralregister und der Anordnungen der Verkehrsbehörden,
wir legen Rechtsmittel ein und vertreten unsere Mandanten vor Behörden
und Verwaltungsgerichten. Außerdem beraten wir unsere Mandanten über die
Möglichkeiten der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und unterstützen
sie bei der individuellen Vorbereitung auf die MPU.
Fahrzeugkauf
Sowohl bei Neufahrzeugen als auch bei Gebrauchtwagen
entstehen häufig Streitigkeiten über Ansprüche aus Hersteller- oder
Verkäufergarantien, die Beseitigung von Mängeln, die Minderung des
Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Nach
umfangreicher rechtlicher Prüfung des Sachverhalts sind u.U. vor
Geltendmachung von Ansprüchen der Mandanten Beweissicherungsmaßnahmen
erforderlich (z.B. Einholung eines Sachverständigengutachtens).
Beim Leasing entstehen mitunter Streitigkeiten bei der
Rückgabe des Fahrzeuges (Mehrkilometerkosten, Wertminderung aufgrund von
Unfallschäden, Berechnung von Beseitigungskosten bei angeblichen
Fahrzeugschäden, wie Kratzer, Steinschlägen, Reinigung von
Sitzpolstern). Hier geht es regelmäßig um die Frage sachgerechter
Nutzung und normaler Verschleißschäden.