Die Rechtsanwaltskanzlei FREUND
berät bei allen aufkommenden Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung vom
Vertragsabschluss bis zur Kündigung, bei Unstimmigkeiten über die
Prämienzahlungen, den Eintritt des Versicherungsfalls oder Ansprüchen
auf Auszahlung des Versicherungsguthabens bei vorzeitiger
Vertragsbeendigung.
Die Versicherungswirtschaft zählt inzwischen zu den breitgefächertsten
und hinsichtlich der unterschiedlichen Vertragsbedingungen
unüberschaubarsten Rechtsverhältnissen. Versicherungen werden für eine Vielzahl von Risikobereichen abgeschlossen:
– Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
– Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Kfz-Insassenversicherung
– Hausratversicherung, Gebäude- und Brandversicherung
– Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Pflegeversicherung
– Private Rentenversicherung und sonstige Formen privater Altersvorsorge.
In der großen Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (2008)
wurden die Rechte der Verbraucher wesentlich gestärkt.
Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2008 geschlossen wurden,
fallen stets unter das neue Gesetz. Für Altverträge galt eine
Übergangsfrist von einem Jahr, in der die Versicherungen die
Vertragsbedingungen einseitig der neuen Rechtslage anpassen konnten. Von
dieser Möglichkeit haben nur wenige Versicherungen Gebrauch gemacht,
und so entsprechen heute viele Versicherungsbedingungen von Altverträgen
nicht der aktuellen Rechtslage. Die Folge sind Streitigkeiten über die
Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich des
Eintritts des Versicherungsfalls oder von angeblichen
Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers.
Die Rechtsprechung legt Versicherungsklauseln eher verbraucherfreundlich aus.
Leitbild ist die Erwartung des durchschnittlichen Versicherungsnehmers.
Versteckte Ausschlüsse, unklare und nicht transparente Regelungen oder
den Versicherungsnehmer einseitig belastende Vertragsklauseln werden
häufig für unwirksam erklärt. Auch gibt es für die Versicherung sehr
weitgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten, die bei ihrer
Verletzung zur Haftung der Versicherung oder des Versicherungsvertreters
führen.