Das Sozialrecht genießt als Ausdruck des
Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes Verfassungsrang und umfasst
Ansprüche der Bürger auf:
Arbeitslosengeld I
– Anspruchshöhe und Anspruchsdauer
– Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs
– Anrechnung von Nebenverdiensten
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
– Grundbedarf, Mehrbedarf, Erstausstattung der Wohnung und bei Geburt
– Kosten der Unterkunft, Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft
– Anrechnung von Nebenverdiensten
Gesetzliche Krankenversicherung
– Regelleistungen, Familienmitversicherung
– Krankengeld
Gesetzliche Pflegeversicherung
– Häusliche und stationäre Pflege
– Pflegestufen, Pflegegeld und Sachleistungen
Gesetzliche Unfallversicherung
– Arbeits- und Wegeunfälle
– Verletztengeld, Verletztenrente, Anerkennung von Berufskrankheiten
– Berufliche Rehabilitation, Umschulung, Hilfsmittel am Arbeitsplatz
Gesetzliche Rentenversicherung
– Altersrente
– Rente für Bergleute, für Mütter, für Schwerbehinderte
– Erwerbsminderungsrenten (Vollrente und Teilrente)
Feststellung der Schwerbehinderung