Das Sozialrecht genießt als Ausdruck des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes Verfassungsrang und umfasst Ansprüche der Bürger auf:

Arbeitslosengeld I
– Anspruchshöhe und Anspruchsdauer
– Sperrzeit und Ruhen des Anspruchs
– Anrechnung von Nebenverdiensten

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
– Grundbedarf, Mehrbedarf, Erstausstattung der Wohnung und bei Geburt
– Kosten der Unterkunft, Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft
– Anrechnung von Nebenverdiensten

Gesetzliche Krankenversicherung
– Regelleistungen, Familienmitversicherung
– Krankengeld

Gesetzliche Pflegeversicherung
– Häusliche und stationäre Pflege
– Pflegestufen, Pflegegeld und Sachleistungen

Gesetzliche Unfallversicherung
– Arbeits- und Wegeunfälle
– Verletztengeld, Verletztenrente, Anerkennung von Berufskrankheiten
– Berufliche Rehabilitation, Umschulung, Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Gesetzliche Rentenversicherung
– Altersrente
– Rente für Bergleute, für Mütter, für Schwerbehinderte
– Erwerbsminderungsrenten (Vollrente und Teilrente)

Feststellung der Schwerbehinderung