1. Bürogemeinschaft

Die Rechtsanwaltskanzlei FREUND unterhält von Anfang an eine Bürogemeinschaft mit Steuerberater Dipl. Kfm. Roland Meier .

Nicht nur für die anwaltliche Betreuung gewerblicher Mandanten, sondern auch für die anwaltliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Freiberuflern ist eine fachliche Zusammenarbeit der Rechtsanwaltskanzlei mit einem Steuerberater unerlässlich. Nur so lassen sich insbesondere in arbeits- und familienrechtlichen Mandaten einzelfallorientierte Lösungen entwickeln.

Steuerberater Meier berät seine Mandanten in allen steuerlichen Fragen (Lohn- und Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer etc.). Er fertigt Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, führt für seine Mandanten die Finanz- und Lohnbuchhaltung und gibt Hilfestellungen bei Unternehmensgründungen sowie Verhandlungen mit Banken und Kreditinstituten. Auch vertritt Steuerberater Meier seine Mandanten vor Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern und Finanzgerichten.

Steuerberater Meier erreichen Sie unter der Telefonnummer: 030 – 446 775 20.

Hinweis: In einer Bürogemeinschaft wirtschaften die einzelnen Mitglieder selbstständig, d.h. es besteht keine gemeinsame Kanzlei und die Mandate werden ausschließlich dem einzelnen Anwalt/Steuerberater erteilt.


2. Auswärtige Zusammenarbeit

Zur Betreuung überregionaler Mandate arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei FREUND mit Korrespondenzanwälten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen. Diese Kooperation ermöglicht es uns, unsere Mandanten auch bei entfernten Gerichten, Behörden oder Institutionen zu vertreten.